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Interner Werksverkehr
Menschen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, die Werkstätte selbstständig zu erreichen, können einen internen Werksverkehr (Sammeltransporte in Spezialfahrzeugen) benützen.
Dazu müssen sie bei der zuständigen Landesregierung einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. In Wien ist dafür das Referat Behindertenhilfe des Fonds Soziales Wien zuständig.
Der interne Werksverkehr von Jugend am Werk ist eine Einrichtung für Menschen, die in den Werkstätten von Jugend am Werk betreut werden. Ob ein Transport durch den Jugend am Werk-internen Werksverkehr möglich ist, kann im Zuge der Anmeldung mit den LeiterInnen der jeweiligen Einrichtung geklärt werden.
Kontakt:
Referat Behindertenhilfe des Fonds Soziales Wien
1030 Wien - Guglgasse 7-9
Tel: 01/4000-666 20

