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Begleitetes Wohnen
Beim Begleiteten Wohnen leben Menschen mit geistiger Behinderung entweder in einer eigenen oder einer von Jugend am Werk angemieteten Einzelwohnung.
Sie führen ihr Leben selbstständig im jeweiligen Gemeinwesen integriert und sind dabei in hohem Maße selbst verantwortlich. Betreuung und Hilfestellung wird in einem vereinbarten Rahmen für Amtswege, finanzielle Belange, Arztbesuche, Freizeitgestaltung etc. angeboten.
Ein regionales Betreuungszentrum dient als sozialer Treffpunkt und Anlaufstelle bei Problemen.

