Inhalt
So bekommen Sie einen Wohnplatz
Wenn Sie ein Wohnangebot von Jugend am Werk in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Landesregierung oder Bezirkshauptmannschaft eine Förderung in Form eines Zuschusses beantragen.
In Wien ist dafür das Referat Behindertenhilfe des Fonds Soziales Wien zuständig.
Für das Begleitete Wohnen benötigen Sie eine Bewilligung für "teilbetreutes Wohnen".
Für eine Wohngemeinschaft oder ein Wohnheim ist eine Bewilligung für "vollbetreutes Wohnen" erforderlich.
Parallel dazu können Menschen mit Behinderung, Angehörige, BetreuerInnen bzw. SachwalterInnen bereits mit Jugend am Werk Kontakt aufnehmen, um sich über das Angebot zu informieren.
Kontakt:
Referat Behindertenhilfe des Fonds Soziales Wien
1030 Wien, Guglgasse 7-9
Tel: 01 / 4000-666 20
Jugend am Werk
Bereichsleitung Wohnen für Menschen mit Behinderung
1160 Wien, Thaliastraße 85
Tel: 01/405 02 86-34
E-mail: office@jaw.at
Sprechstunde jeden Donnerstag 13-15 Uhr Anmeldung erforderlich. Individuelle Terminvereinbarung möglich.

