Für den Literaturpreis Ohrenschmaus einreichen!
Es ist bereits der 20. Literaturpreis, der vom Verein Ohrenschmaus ausgeschrieben wird. Ob Gedichte, Geschichten oder Erlebnisberichte – alle Autor:innen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung sind eingeladen, ihre Texte einzureichen.
Der Literaturpreis Ohrenschmaus wurde im Jahr 2007 ins Leben gerufen und seitdem werden jährlich herausragende Texte von Autor:innen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung im Rahmen einer feierlichenPreisverleihung ausgezeichnet. Viele Schreibtalente konnten auf diesem Weg bereits entdeckt und gefördert werden. Gleichzeitig will der Literaturpreis in der Gesellschaft mehr Bewusstsein für die Fähigkeiten von Menschen mit Lernbehinderungen schaffen. Die drei Gewinner:innen erhalten jeweils 1.000 Euro Preisgeld.
Wer kann mitmachen?
Alle Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung ab 16 Jahren können am Literaturwettbewerb teilnehmen. Es dürfen sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen mitmachen (maximal 1 Text pro Person oder Gruppe).
Man kann über alles schreiben. Es können kurze oder längere Texte (bis zu drei A4-Seiten lang) eingereicht werden. Die Texte müssen am Computer getippt sein. Bei Verwendung von Künstlicher Intelligenz muss dies angegeben werden. Auch ein Lebenslauf soll mitgeschickt werden.
Eine Jury, die sich unter anderem aus Schriftsteller:innen zusammensetzt, wählt dann die drei Gewinner:innen aus
Einreichungen sind bis 30. Oktober 2026 direkt über die Ohrenschmaus Webseite möglich.
Die nächste Preisverleihung findet am 18. März 2027 statt.
Mehr Informationen zum Literaturpreis und den Mitmach-Bedingungen unter http://ohrenschmaus.net/mitmachen

