Information zur Spendenabsetzbarkeit

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Spenden an den Verein Jugend am Werk sowie an die Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH sind steuerlich abzugsfähig.

Der Verein Jugend am Werk sowie die Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH zählen zum begünstigten Empfängerkreis der mildtätigen Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen gemäß §4a Abs. 2 Z.3 lit. a bis c EStG. Daher sind Spenden nach Maßgabe der einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen steuerlich abzugsfähig.

Kontoinhaber: Verein Jugend am Werk
IBAN: AT72 1200 0006 2237 5806

Kontoinhaber: Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
IBAN: AT32 1200 0514 2803 7329

Bitte geben Sie im Betreff/Verwendungszweck entweder "Spende" oder ein bestimmtes Projekt an.

ACHTUNG: Seit dem 1. Jänner 2017 müssen Sie als Spenderin oder Spender ihren Vornamen, Nachnamen und das Geburtsdatum bekannt geben, wenn Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen möchten. Die Meldung der Spende an das Finanzamt erfolgt dann automatisch durch Jugend am Werk.

Informationen zur Spendenabsetzbarkeit auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.


Die Daten benötigt Jugend am Werk zur reibungslosen Bearbeitung Ihrer Spende etwa zur Übermittlung an das Finanzamt, damit Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen können. Jugend am Werk verkauft keine persönlichen Daten und überlässt diese Daten nicht an Dritte, die nicht Jugend am Werk gehören.

Hinweise zum Datenschutz bei Jugend am Werk
 

 


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